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INVESTITION
Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und kann bei privaten Krankenversicherung eingereicht werden.
Die Kosten für eine Behandlung werden i.d.R von den privaten Kranken- und Krankenzusatzversicherungen im Rahmen des jeweils gewählten Tarifs erstattet.
Des weiteren erstatten Beihilfestellen (Beamte und Post) anteilig die Kosten.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben keinen Anspruch auf Erstattung, sofern keine „Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen“ bestehen und müssen die Kosten somit selbst zahlen.
Sie haben die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung als „Außergewöhnliche Belastung“ geltend zu machen. Im Gebührenordnungsverzeichnis können Sie sich über die jeweiligen Gebührensätze informieren.
Meine Leistungen werden vor der Behandlung mit dem Patienten besprochen.
Gerne informiere ich Dich auch in einem telefonischem Gespräch.
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